Veranstaltung: | 3. Mitgliederversammlung der GHG Chemnitz |
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Tagesordnungspunkt: | 10.3 Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | GHG Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 09.10.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.09.2020, 18:00 |
A4: Geschäftsordnung
Antragstext
Vorbemerkung
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zur Satzung der Grünen
Hochschulgruppe Chemnitz für Mitgliederversammlungen. Diese Geschäftsordnung
tritt nach ihrem Beschluss am 09. Oktober 2019 in Kraft und kann nur mit
absoluter Mehrheit von der Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben
werden, sofern der Antrag fristgerecht vor Beginn der Mitgliederversammlung
gestellt wird. Die Geschäftsordnung ist allen Mitgliedern und Interessierten
zugänglich zu machen.
§1 Geschäftsordnungsanträge
- Jedes anwesende Mitglied kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen.
Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Wird ein
Geschäftsordnungsantrag während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung
gestellt, wird er nach Ende des Beitrages/der Abstimmung aufgerufen.
- Anträge zur Geschäftsordnung sind Anträge das Verfahren betreffend.[1]
- Der*ie Antragssteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von
maximal zwei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede
zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit
entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als
angenommen. Abweichend hierzu gibt es einen Antrag auf Neuauszählung,
geheimer Abstimmung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei diesen
muss keine Begründung erfolgen und es gibt keine Gegenrede. Diese Anträge
gelten sofort als angenommen. In diesem Falle führt die Sitzungsleitung
die daraus folgenden Handlungen entsprechend der Satzung und ihrer
Ordnungen aus.
- Über die Handhabung und Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die
Sitzungsleitung. Gegen eine Entscheidung kann Widerspruch eingelegt
werden. Der Widerspruch muss unverzüglich erfolgen und wird durch einfache
Mehrheit der Versammlung entschieden.
[1] Anträge sind zum Beispiel ein Antrag auf Schluss der Redeliste, Antrag auf
weitere Rede- und Debattenbeiträge, Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
Antrag auf sofortige Abstimmung, Antrag auf Vertagung und Antrag auf
Redezeitbegrenzung.
§2 Tagesordnung
- Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit einfacher Mehrheit geändert
werden.
§3 Sitzungsleitung
- Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Sitzungsleitung aus mindestens einer
Person mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung festgelegt.
- Die Mitgliederversammlung bestimmt den*ie Protokollant*in.
- Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung, nimmt (Änderungs-) Anträge,
Bewerbungen sowie Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über
deren Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen.
Die Sitzungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung
von Wahlen Helfer*innen vorschlagen.
- Während der Wahlgänge dürfen die Kandidat*innen nicht der Sitzungsleitung
angehören.
- Die Sitzungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten
Ablauf der Sitzung Sorge und kann anregen, Personen, die den Fortgang der
Sitzung erheblich und auf Dauer stören, von der Sitzung auszuschließen.
Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
§4 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen
- Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit
ist ein Antrag abgelehnt.
- Der/Die Antragssteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern oder
zurückziehen sowie Änderungsanträge übernehmen bzw. modifiziert
übernehmen.
- Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Anträgen und Änderungsanträgen
trifft die Sitzungsleitung.
- Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder Heben einer
Stimmkarte. Auf Verlangen eines Mitglieds der Mitgliederversammlung muss
namentlich abgestimmt werden. Auf Verlangen von mindestens 20-Prozent der
anwesenden Mitglieder sind Abstimmungen geheim durchzuführen.
- Das Rückholen von auf der Sitzung abgestimmten Beschlüssen ist unzulässig.
§5 Redeliste
- Die Sitzungsleitung entscheidet über die Ausgestaltung einer etwaigen
Redeliste.
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